Hartmut John · BlueStudios.work
Stand: 3. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Hartmut John, tätig unter der Marke BlueStudios.work (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot inkl. Leistungsmatrix. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Suchmaschinenranking, Conversion-Rate) wird nicht geschuldet.
(3) Entwürfe, Zwischenstände und Konzeptdokumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten und Informationen bereit (Texte, Bilder, Logos, Hosting-Zugänge, Domain-Zugänge etc.).
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstandener Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich abgerechnet.
(1) Die Übergabe der fertiggestellten Website an ein bestehendes Hosting-Paket des Auftraggebers ist eine optionale Leistung und setzt Folgendes voraus:
(2) Die erstellten Websites sind als statische HTML/CSS/JS-Anwendungen konzipiert und benötigen grundsätzlich kein CMS, kein PHP und keine Datenbank.
(2a) Verfügt der Auftraggeber noch über kein Hosting, empfehle ich IONOS als bevorzugten Anbieter (Serverstandort Deutschland, DSGVO-konform). Die Einrichtung eines neuen Hosting-Accounts ist als optionale Leistung buchbar.
(3) Entstehen durch fehlende oder unvollständige Zugangsdaten, technische Einschränkungen des Providers oder inkompatible Server-Konfigurationen Mehraufwände, werden diese nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert abgerechnet.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Einschränkungen, Ausfälle oder Mehrkosten, die durch die Wahl des Hosting-Anbieters durch den Auftraggeber bedingt sind.
(5) Ein Wechsel des Hosting-Anbieters nach Projektstart oder nach Übergabe gilt als gesonderte Leistung und wird nach Aufwand abgerechnet.
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Arbeiten bei Zahlungsverzug auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
(1) Iterationen (Analyse, Website) gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie schriftlich freigibt oder innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage keine begründeten Einwände erhebt.
(2) Änderungswünsche nach Freigabe gelten als neue Leistungen und werden gesondert abgerechnet.
(1) Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeitsergebnisse als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Inhalten, die der Auftraggeber bereitstellt.
(1) Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere durch Erkrankung, Ausfall technischer Betriebsmittel oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse —, verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um den Zeitraum der Verhinderung zuzüglich einer Wiederanlaufzeit von mindestens 14 Tagen.
(2) Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer eines solchen Hindernisses.
(3) Wird die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu beenden. Die bis dahin erbrachte Leistung wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 3. Juni 2026